Zuerst wird der Titel des Moduls festgelegt, dieser wird meistens für die spätere Umsetzung als Titel genutzt, dies ist aber nicht zwingend.
Und es wird festgelegt, bei wem die Zuständigkeit für das Angebot des Moduls liegt.
Im nächsten Abschnitt werden die Voraussetzungen angegeben unter denen man das Modul belegen darf. Diese werden festgehalten, damit definiert ist welches Wissen und welche Fertigkeiten man haben soll, um neue Lernerfahrungen machen zu können.
Da die technische Umsetzung einer Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen schwierig ist, werden diese bei der Verteilung der Lehrveranstaltungen nicht überprüft aber dennoch vorausgesetzt.
Bei Einhaltung des Studienverlaufsplans können sich keine Probleme bei den Zugangsvoraussetzungen ergeben. Anders ist dies bei einem Abweichen vom Studienverlaufsplan, daher ist es immer empfohlen sich in so einem Fall vom Studienbüro beraten zu lassen.
Die Qualifikationsziele und Inhalte sollen bestimmen, welches Wissen aber auch welche Fähigkeiten erworben und vertieft werden sollen. Sie sind oft relativ allgemein gefasst, damit man bei der Umsetzung der Lehre weiterhin Anpassungen vornehmen kann.
In einigen Studienordnungen sind diese Abschnitte absichtlich sehr frei geschrieben worden, um flexible Inhalte unterrichten zu können. Für diese Module werden Varianten des Moduls festgelegt und auf gesonderten Webseiten zur Verfügung gestellt. Solche Bereiche sind u.a. die Vertiefungsmodule und die fachnahen ABVen im BSc und die Erweiterungsmodule in den Masterstudiengängen.
Unter Lehr- und Lernformen erfolgt die Festlegung wie viele Lehrveranstaltungen man besuchen muss und in welcher Unterrichtsform diese stattfinden sollen.
Unter Präsenzstudium ist festgelegt wieviel Präsenz stattfinden soll. Dies wird in Semesterwochenstunden angegeben. Diese Einheit gibt an wie viele Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit eines Semesters man anwesend sein soll. Die Vorlesungszeit ist im Wintersemester 16 Wochen lang und im Sommersemester 15 Wochen. Aber damit ist nicht festgelegt, dass die Lehre auch praktisch so umgesetzt wird, sondern stellt nur eine Maßeinheit dar. In der Biologie wird kaum ein Modul in dieser Form unterrichtet. Auch ist die vorlesungsfreie Zeit in der Biologie nicht frei von Lehrveranstaltungen.
Unter Formen der aktiven Teilnahme wird für jede Lehrveranstaltung angegeben, welche Leistungen man erbringen muss, um die aktive Teilnahme zu bekommen.
Unter Arbeitsaufwand wird festgelegt, in welchen zeitlichen Umfang Präsenzzeiten und Vor- und Nachbereitungszeiten vom Studierenden erwartet werden.
In der Umsetzung sind vor allem die Vor- und Nachbereitungszeiten als durchschnittliche Richtwerte zu betrachten, da diese von individuellen Faktoren stark beeinflusst werden.
Unter Modulprüfung wird die Prüfungsform festgelegt.
Sind hier mehrere Prüfungsformen aufgeführt, kann die/der Dozierende eine dieser Prüfungsformen auswählen, sollte diese aber am ersten Kurstag bekanntgeben.
In Ausnahmefällen kann der Prüfungssauschuss hierzu abweichende Regelungen treffen, z.B. unter Corona-Bedingungen.
Bei Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme wird festgelegt, ob eine regelmäßige Teilnahme erbracht werden muss.
Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist immer eingeplant bzw. empfohlen, da das in den Lehrveranstaltungen präsentierte Wissen als notwendiger Bestandteil des Studiums angesehen wird. Bei Vorlesungen wird eine Teilnahme meistens nur empfohlen. Vorlesungen verlangen keine Form der aktiven Teilnahme des Studierenden, da es sich um frontal Unterricht handelt, daher wird es den Studierenden überlassen, in welcher Form sie sich das zu erwerbende Wissen aneignen. Bei anderen Lehrformen ist eine aktive Teilnahme vorgesehen, da eine Vermittlung von Fähigkeiten über den reinen Wissenserwerb hinaus stattfinden soll. Daher wird hier meist auch eine regelmäßige Teilnahme erwartet.
Die Regelungen zur Regelmäßigen Teilnahme sind in der Rahmen-Studien -und Prüfungsordnung festgelegt, soweit nicht abweichendes festgelegt ist gilt eine Anwesenheit von 85% als ausreichend für die Erbringung der regelmäßigen Teilnahme. Einzelne Studienordnungen könne ggf. eine abweichende Teilnahmepflicht von minimal 75% festlegen. Aufgrund des Alters der Studienordnungen konnte dies in den Bachelorstudiengängen der Biologie noch nicht erfolgen. Hier hat aber der Prüfungssauschuss entschieden, dass in allen Basismodulen und in einigen Aufbaumodulen die Anwesenheitspflicht auf 75% festgelegt wird.
Der Arbeitszeitaufwand wird in zwei Einheiten wiedergegeben. Zum einen als Angabe der gesamt aufzuwenden Stunden und dann umgerechnet in LP. LP steht für Leistungspunkte. Ein Leistungspunkt umfasst 30 Stunden Arbeitsaufwand. Dabei entspricht ein Leistungspunkt einem ECTS. Mit dieser Umrechnung des Arbeitsaufwandes im ECTS, dem European Credit Transfer System, hat man EU weit eine Vergleichbarkeit der Studienleistungen zwischen den verschiedenen Universitäten der verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen. Eine Umrechnung auf ECTS können mittlerweile die meisten Universitäten weltweit auf Anfrage wiedergeben.
Die Dauer des Moduls gibt an, in wie vielen Semestern ein Modul abschließbar sein sollte. Es kann vorkommen, das Module über zwei Semester belegt werden sollen und erst dann abgeschlossen werden können.
Die Häufigkeit des Angebots legt fest in welchen Zeitabschnitten ein Modul mindestens angeboten werden muss.
Unter Verwendbarkeit wird aufgeführt, ob das Modul beim im Krafttreten der Studienordnung bereits auch in anderen Studienordnungen Bestandteil ist. Modulbeschreibungen werden immer nur in der führenden Studienordnung abgelegt und in den anderen Ordnungen wird nur darauf verweisen. So befinden sich die Modulbeschreibungen für die Basismodule nur im Bachelorstudiengang Biologie und im Bachelorstudiengang Biologie (Lehramt) und Modulangebot wird nur darauf verwiesen.